OLG OL: Empfang von Geldauflagen

Vom Oberlandesgericht Oldenburg wurden wir als Empfänger von Geldauflagen zugelassen. Ein vorstellbarer realistischer Fall wäre z.B., dass ein Graffitisprayer zu 500 EUR verurteilt wird, die er an den freieFarbe e.V. leisten muss. Wir freuen uns nicht nur über anstehende Zahlungseingänge, sondern vor allem auch über das Vertrauen, das unserer Tätigkeit sogar von gerichtlicher Seite entgegen gebracht wird.

Nähere Informationen finden Sie hier.

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